Grundstücksteilung / Teilungsvermessung
Mit einer Teilungsvermessung wird ein Grundstück in mehrere neue Grundstücke zerlegt, um beispielsweise eines dieser neuen Grundstücke zu verkaufen, zu kaufen, es zu belasten, um Erbregelungen vorwegzunehmen oder Privat- von Firmenvermögen zu trennen. Voraussetzung für eine Teilungsvermessung ist oft die Teilungsgenehmigung der Baubehörde.
Für die Teilungsvermessung sind die folgenden Arbeitsschritte erforderlich:
Mit der Teilungsgenehmigung soll sichergestellt werden, dass durch die beabsichtigte Grundstücksteilung keine baurechtswidrigen Zustände geschaffen werden.
Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich, wenn ein Grundstück bebaut ist und wird bei der zuständigen Baubehörde beantragt.
Zu dem Teilungsantrag gehört zwingend ein amtlicher Lageplan, den wir, als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, für Sie fertigen und beurkunden.
Der Teilungsplan als Anlage zum notariellen Kaufvertrag gibt verbindlich Auskunft über Form und Größe eines Kaufgrundstückes, welches noch nicht vermessen ist.
Falls ein amtlicher Lageplan für die Beantragung der Teilungsgenehmigung vorliegt, sollte dieser verwendet werden.
Die Auflassungsschriften werden vom zuständigen Katasteramt auf der Grundlage einer Teilungsvermessung erstellt. Sie bilden den amtlichen Nachweis über die Zerlegung eines Grundstückes in mehrere neue Grundstücke und sind Grundlage für die Eigentumsumschreibung.
Sie möchten wissen, wo Ihre Grenze ist und dies örtlich, vielleicht auch dem Nachbarn, durch Abmarkungen (z.B.Grenzsteine) dokumentieren? Dann sind sie hier richtig.
Grenzvermessung ist die Untersuchung und ggf. neue Abmarkung einer bestehenden, alten Grundstücksgrenze.
Im Rahmen der Grenzvermessung wird mit allen Beteiligten (Eigentümer und von den neuen Abmarkungen betroffene Grenznachbarn) eine Grenzniederschrift in Form einer öffentlichen Urkunde aufgenommen.
Das Vermessungsergebnis und die unterschriebene Grenzniederschrift werden dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht.
Die Arbeitsschritte bei der Grenzvermessung sind mit denen der Teilungsvermessung vergleichbar. Es wird jedoch keine neue Grenze gebildet (keine Teilungsgenehmigung, keine Auflassungsschriften).
Sie möchten wissen, wo die Grenze ist? Für den Zaunbau oder eine neue Mauer?
Dann ist die Grenzanzeige, als kleine Schwester der Grenzvermessung, die preisgünstigere Variante.
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstücks getroffen.
Dies wird in einer Skizze dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Die Grenzpunkte werden örtlich kenntlich gemacht (Holzpflock, Farbmarkierung etc.) und dem Auftraggeber angezeigt.
Anders als bei der Grenzvermessung findet kein Grenztermin mit den Nachbarn statt und das Ergebnis wird nicht dem Katasteramt weitergeleitet.
Mit der Grenzbescheinigung wird amtlich bestätigt, dass das neu errichtete Gebäude die Eigentumsgrenzen einhält und kein Überbau auf Nachbargrundstücke vorliegt.
Diese Bescheinigung wird in seltenen Fällen von Banken im Zusammenhang mit einer Finanzierung gefordert.
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