Der Lageplan
Ein Lageplan, in vielen Fällen der amtliche Lageplan, ist nicht nur für die Beantragung der Baugenehmigung eine der wichtigsten Unterlagen, sondern auch für Teilungsanträge, Baulasten oder als Anlage zu Notarverträgen erforderlich. Der Lageplan stellt ein Abbild der Örtlichkeit dar und gibt Ihnen die Möglichkeit, unter Beachtung des baulich Machbaren und rechtlich Zulässigen, Ihre Planungen festzulegen.
Die Darstellung des Bestandes erhalten Sie als Vorabzug zur Planung des Projektes. Dieser Vorabzug beinhaltet alle für den Eigentümer, Bauherren oder Architekten planungsrelevanten Bestandsdaten, wie:
Eigentümerangaben, Baugrundstücksbezeichnung, Grenzsituation, Grenzlängen, Flächeninhalte, Höhenlage über NN, Gebäude auf dem Grundstück und angrenzenden Grundstücken, First- und Traufhöhen, Topografie, Entwässerung, Baulastflächen, Bebauungsplan, baurechtliche Vorschriften, usw.
Ist die Planung fertiggestellt und der Grundstückssituation angepasst, wird das Projekt von uns in den Lageplan eingearbeitet und die notwendigen Berechnungen erstellt.
Der endgültige Lageplan für die Baubehörde beinhaltet Angaben über das geplante Projekt, wie:
Grundriss des geplanten Projektes, Außenmaße, Dachform, Wand-, First- und Erdgeschoßhöhen über NN, Grenzabstände, Abstandflächen, Grundflächen-/ Geschoßflächenzahl, Stellplätze, Zufahrten, Entwässerung, geplante Teilungen, Baulastflächen, usw.
Durch die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs wird der Lageplan zum Amtlichen Lageplan.
Der Amtliche Lageplan wird immer dann benötigt, wenn es um die Dokumentation rechtlich oder katastertechnisch schwieriger Sachverhalte geht.
Dies ist der Fall, wenn z.B. nicht festgestellte Grenzen vorliegen, Baulasten zugunsten oder zulasten des Baugrundstücks eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, sowie bei der Beantragung einer Teilungsgenehmigung.
Der Amtliche Lageplan muss mit öffentlichem Glauben beurkundet werden.
Das machen wir, als ÖbVI.
Mit der Vorlage eines Amtlichen Lageplan wird die bauaufsichtliche Prüfung erleichtert und Sie können ggf. Ihr Bauvorhaben schneller beginnen.
Arbeitsschritte vor Ort und Eintragung in den Plan, wie:
Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Projekt, wie:
Abstandfläche
Jedes Gebäude verursacht eine Abstandfläche. Die Tiefe der Abstandfläche berechnet sich nach der Wandhöhe des Gebäudes. Die Abstandfläche gehört zum Bauantrag und wird im Lageplan dokumentiert. Auch für die Beantragung einer Teilungsgenehmigung ist der Nachweis der Abstandfläche bei bebauten Grundstücken notwendig.
Baulast
Die Baulast dient der öffentlich-rechtlichen Absicherung von baurechtswidrigen Zuständen und wird von den Baubehörden zur Heilung baurechtswidriger Zustände gefordert. Das privatrechtliche Gegenstück ist die Grunddienstbarkeit. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis bei der jeweiligen Baugenehmigungsbehörde eingetragen, während die Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird.
Folgende Eintragungen können von den Bauämtern u.a. gefordert werden:
Grunddienstbarkeiten
Die Grunddienstbarkeit dient der privatrechtlichen Absicherung eines Rechtes an einem fremden Grundstück und wird im Grundbuch des belasteten Grundstückes eingetragen. Eine Grunddienstbarkeit geht kraft Gesetzes auf den Rechtsnachfolger über und bietet daher allen Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit. Aus diesem Grund sollte der Umfang einer Grunddienstbarkeit in einem amtlichen Lageplan dokumentiert sein. Das öffentlich-rechtliche Gegenstück zur Grunddienstbarkeit ist die Baulast.
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